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TIPPGEBER

Sie kennen jemanden, der ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen möchte? Geben Sie diesen Tipp an mich weiter! Ich biete dem Verkäufer meine Unterstützung beim Verkauf der Immobilie an und belohne Ihre Empfehlung einer zum Verkauf stehenden Immobilie mit einer Tippgeberprovision.

Die Voraussetzung für die Auszahlung der Tippgeberprovision ist, dass mir die Immobilie noch nicht bekannt sein darf und es sich um einen „echten Tipp“ handelt. In jedem Fall bestätige ich Ihnen Ihren Anspruch auf die Tippgeberprovision schriftlich.

Nachdem ich das Objekt oder das Grundstück erfolgreich vermittelt habe und die gesamte Makler-Courtage eingegangen ist, erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision in Höhe von 350 €.

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme!

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